Grundsteuerreform

Quelle: https://publicus.boorberg.de/grundsteuerreform-in-deutschland/

Ab 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die neue Grundsteuerreform in Kraft. Dafür werden alle Grundstücke Deutschlands in 2022 neu bewertet und neue Grundsteuermessbeträge festgesetzt. Basis für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse vom 01. Januar 2022.

Die wichtigsten Punkte für Sie:

  • alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet eine Feststellungserklärung in elektronischer Form abzugeben
  • die Erledigung der notwendigen Steuererklärung zum Neubewertungsverfahren ist bei uns ab sofort möglich

Welche Daten müssen der Finanzverwaltung für die Ermittlung des Grundsteuerwertes bereitgestellt werden?

  • Angaben zur Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Grundstücksart (z.B. bebaut oder unbebaut)
  • Eigentümer des Grundstücks
  • Angaben zur Fläche (z.B. Grundstücksfläche, Wohnfläche)

Wo finden Sie diese Angaben?

  • Einheitswertbescheide aus früheren Jahren
  • Flurkarten
  • Grundbuchauszüge

Sollten die Daten nicht auffindbar sein, können Sie bei den entsprechenden Stellen (z.B. Vermessungsamt oder Amtsgericht) diese kostenpflichtig beantragen oder wir erledigen das für Sie.

Mein Team und ich unterstützen Sie gerne und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell. Ebenfalls übernehmen wir gerne den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie.

Wir helfen Ihnen weiter