Durchsetzungsberatung
...ist immer dann unerläßlich, wenn Sie mit den Finanzbehörden und -gerichten zu tun haben.
Ob es die Durchsetzung komplexer Rechtsfragen im Veranlagungs-, Erhebungs- und Rechtsbehelfsverfahren oder die Vertretung in Steuerstrafsachen ist. Wenn es Spitz auf Knopf kommt, setzt die Kanzlei Schmidt Ihre Belange durch! Ich unterstütze Sie bei komplexen Sachverhalten und übernehme Ihre Vertretung gegenüber den Behörden und Gerichten.
im einzelnen
- Vertretung bei komplexen Betriebsprüfungen (beinhaltet die Unterstützung bei der steuerlichen Außenprüfung sowie die Verhandlungen mit der Finanzverwaltung),
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden,
- Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung),
- Einholen von verbindlichen Zusagen bei Finanzbehörden,
- Führen von Einspruchsverfahren mit vorläufigen Rechtschutz,
- Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof,
- Vertretung vor Verwaltungsgerichten in Steuersachen.