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Unterteilt nach den verschiedenen Steuerarten finden Sie hier eine Selektion von Einspruchshinweisen. Bei den Finanzgerichten (FG), dem BFH (Bundesfinanzhof) und dem EUGH (Europäischen Gerichtshof) sind eine Vielzahl von Gerichtsverfahren anhängig die auch für Sie von Interesse sein könnten.

Sind Sie mit dem Finanzamt nicht "Eins" in der Beurteilung eines steuerlichen Sachverhalts und finden Sie ein den gleichen Sachverhalt betreffendes Verfahren bei einem der genannten Gerichte - muß Einspruch und "Ruhen des Verfahrens" beantragt werden, bis über das bei Gericht anhängige Verfahren entschieden ist.

Gewinnt der Steuerpflichtige - dann wird automatisch auch Ihr Steuerbescheid zu Ihrem Vorteil vom Finanzamt korrigiert.

Bei Fragen - nehmen Sie bitte Kontakt zu meiner Kanzlei auf: mail@kanzlei-schmidt.de

Die Hinweise unterteilt nach Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körpferschaftsteuer und sonstige Steuern finden Sie per Klick im Detail hier: Mandantenlogin