Dass diese Frage von erheblicher Bedeutung ist, wird immer wieder vergessen. Gerade bei Einzelunternehmen oder kleinen Betrieben werden Investitionen beziehungsweise Entscheidungen getroffen die zivilrechtlich gar nicht wirksam sind und somit in Konsequenz auch steuerlich keinen Vorteil generieren können.
Ein besonderes Augenmerk ist bei Gestaltungen zu Ehegatten, Kindern, sonstigen Verwandten sowie Betrieben die personell beziehungsweise gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind, zu beachten:
- Ist der Kauf des Pkw´s vom Ehegatten zivilrechtlich wirksam durchgeführt?
- Ist die Umsatzsteuer ID Nummer des Käufers korrekt?
- Hat der ausländische Arbeitnehmer eine korrekte Aufenthaltserlaubnis/Arbeitsgenehmigungen?
- Liegt bei der Beschäftigung des Arbeitnehmers eine Scheinselbstständigkeit oder arbeitnehmernähnliche Selbstständigkeit vor?
- Werden beim Vertrieb des Produktes Patent- oder Markenrechte verletzt?
- Obliegt die Tätigkeit einer Erlaubnis oder behördlichen Genehmigung?
- Obliegt die Entscheidungsfindung über die Investitionen dem Geschäftsführer oder muss eine Gesellschafterversammlung dafür einberufen werden?
- Ist der Vertrag wirksam, wurden z.B. die Bestimmungen des § 181 BGB eingehalten?