Kennen Sie die Abkürzung für GmbH? Nein, nicht "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" - die in Anwalts Kreisen dafür assoziierte Abkürzung heißt "gehtste mit, biste hin"!
Warum? Als Geschäftsführer oder Gesellschafter eine GmbH ist ist man häufig viel größeren Risiken und Haftungsproblemen ausgesetzt als dies gemeinhin in der Bevölkerung angenommen wird. In unzähligen Gerichtsurteilen wurden Personen persönlich in die Haftung genommen für Fehler von erheblicher Tragweite.
Das heißt wenn in früheren Jahren jemand sich als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt hat um allein einen steuerlichen Vorteil zu bekommen, war diese Entscheidung nicht glücklich wenn durch Fehlentscheidungen die Geschäftsführung oder die Gesellschafter persönlich in Haftung genommen wurden. Der steuerliche Vorteil war dann nur ein Bruchteil der zu zahlenden Haftungssumme.
Natürlich sollte bei der dritten Frage ein "Ja" bei der Berücksichtigung der Investition als Betriebsausgabe stehen um die angestrebte Steuerersparnis zu bekommen. Doch auch hier sind viele Probleme möglich:
- Liegt eine formell korrekte Rechnung vor um die Umsatzsteuer als Vorsteuer berücksichtigen zu können?
- Unterliegt die Investitionen irgendwelchen steuerlichen Abzugsbeschränkungen?
- Handelt es sich bei der Investition um eine verdeckte die Gewinnausschüttung?
- Wird die Investition bei allen Steuerarten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer) zu 100% berücksichtigt?
- Verlangt das Finanzamt Nachweise für die betriebliche Nutzung (z.B. Fahrtenbuch)?
- Wann ist mit der Steuererstattung zu rechnen; muss diese zunächst zwischenfinanziert werden?
- Bekomme ich in Spanien eine Vorsteuererstattung genauso schnell wie in Deutschland?
- Kann ich geplante Investitionen schon vor ihrer Anschaffung steuerlich berücksichtigten?